Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sitzungen
(1) Die BK und der/die Klient/in vereinbaren, Sitzungen zur Weiterbildung von Körper, Geist
und Seele des/der Klienten/in abzuhalten. In den Sitzungen bildet die BK den/die Klienten/in
im Sinne der Begleitenden Kinesiologie weiter.
(2) Der Verlauf der Sitzungen wird vom Klienten/Klientin mitbestimmt und richtet sich nach
dessen/deren Bedürfnissen. Ob der/die Klient/in die in einer Sitzung von der BK
vorgeschlagenen Lernübungen ausführt, entscheidet der/die Klient/in selbst.
(3) Eine Sitzung dauert der Leistung entsprechend, i.d.R 60-90 Minuten, kann aber vom
Klienten/Klientin jederzeit beendet und innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeit auch
wieder aufgenommen werden.
(4) Der/Die Klient/in vereinbart die Termine über die Buchung auf der Website johanna-buhlkinesiologie.de/termine, ggf. werden sie auch mündlich bzw. schriftlich vereinbart. Sagt
der/die Klient/in einen vereinbarten Sitzungstermin, bzw. storniert diesen über die erhaltene
Email, mehr als 24 Stunden im Voraus, so kann dieser Termin kostenfrei verlegt werden;
anderenfalls besteht trotz Absage der Honoraranspruch von 40€ Ausfallgebühr, welcher per
Rechnung zugesandt wird.
2. Honorar
(1) Der/die Klient/in zahlt der Begleitenden Kinesiologin ein Honorar entsprechend dem
Leistungskatalog.
EUR 100 für ‚Lernberatung Kinder‘
EUR 150 für ‚Begleitende Kinesiologie‘ und
EUR 50 für ‚Touch for Health Grundbalance‘.
(2) Die Bezahlung erfolgt üblicherweise gegen Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung beglichen werden muss.
3. Wichtige Hinweise
(1) Die Begleitende Kinesiologie wird begleitend eingesetzt, stellt keine Heilkunde dar und ist
kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist
als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und
Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der/die
Klient/in daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische)
Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch
nehmen.
(2) Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen
sollte der/die Klient/in alleine aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung
nicht unter- oder abbrechen.