Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Sitzungen

(1) Die BK und der/die Klient/in vereinbaren, Sitzungen zur Weiterbildung von Körper, Geist

und Seele des/der Klienten/in abzuhalten. In den Sitzungen bildet die BK den/die Klienten/in

im Sinne der Begleitenden Kinesiologie weiter. 

(2) Der Verlauf der Sitzungen wird vom Klienten/Klientin mitbestimmt und richtet sich nach

dessen/deren Bedürfnissen. Ob der/die Klient/in die in einer Sitzung von der BK

vorgeschlagenen Lernübungen ausführt, entscheidet der/die Klient/in selbst.

(3) Eine Sitzung dauert der Leistung entsprechend, i.d.R 60-90 Minuten, kann aber vom

Klienten/Klientin jederzeit beendet und innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Zeit auch

wieder aufgenommen werden.

(4) Der/Die Klient/in vereinbart die Termine über die Buchung auf der Website johanna-buhlkinesiologie.de/termine, ggf. werden sie auch mündlich bzw. schriftlich vereinbart. Sagt

der/die Klient/in einen vereinbarten Sitzungstermin, bzw. storniert diesen über die erhaltene

Email, mehr als 24 Stunden im Voraus, so kann dieser Termin kostenfrei verlegt werden;

anderenfalls besteht trotz Absage der Honoraranspruch von 40€ Ausfallgebühr, welcher per

Rechnung zugesandt wird.

2. Honorar

(1) Der/die Klient/in zahlt der Begleitenden Kinesiologin ein Honorar entsprechend dem

Leistungskatalog.

EUR 100 für ‚Lernberatung Kinder‘

EUR 150 für ‚Begleitende Kinesiologie‘ und 
EUR 50 für ‚Touch for Health Grundbalance‘.

(2) Die Bezahlung erfolgt üblicherweise gegen Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach

Rechnungsstellung beglichen werden muss. 

3. Wichtige Hinweise

(1) Die Begleitende Kinesiologie wird begleitend eingesetzt, stellt keine Heilkunde dar und ist

kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen. Sie ist

als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und

Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der/die

Klient/in daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische)

Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch

nehmen.

(2) Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen

sollte der/die Klient/in alleine aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung

nicht unter- oder abbrechen.